Teilnahmebedingungen für fabidoo Wettbewerbe
Wettbewerb „Bestes Fabidoo der Woche“
Die fabidoo GmbH (im Folgenden fabidoo genannt), bietet zeitweise Online-Wettbewerbe an. Die Teilnahme an diesen Wettbewerben richtet sich nach unseren Teilnahmebedingungen.
1. Datenschutz
Durch die Teilnahme an den Wettbewerben erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass fabidoo die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbs und darüber hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Fabidoo weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Teilnahme
Jeder Wettbewerb hat einen festen zeitlichen Rahmen (Abstimmungszeitraum) und findet auf der Website www.fabidoo.com statt. Ziel des Spiels ist es, das beste fabidoo des Abstimmungszeitraums zu gestalten. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Registrierung notwendig. Das gestaltete fabidoo muss zusätzlich an der Abstimmung auf der Voting-Galerie des aktuellen Wettbewerbs teilnehmen. Jedes fabidoo darf nur einmal an einem Wettbewerb teilnehmen. Eine Anmeldung muss vor Ablauf der Anmeldefrist geschehen. Per Abstimmungsverfahren (User-Voting) wird das beliebteste fabidoo ermittelt. Nach Ablauf des Abstimmungszeitraums steht der Gestalter des bestplatzierten fabidoos als Gewinner fest. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Ist die Übergabe des Gewinns nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Die Gewinner werden von fabidoo per Email benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es gewinnt der am zweitbesten platzierte des gleichen Gewinnspiels. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
3. Teilnehmer, Disqualifikation vom Wettbewerb
Die Teilnahme ist ab 14 Jahre, soweit der gesetzliche Vertreter wirksam zustimmt, möglich. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Mitarbeiter von fabidoo, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Wettbewerbspartner einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. fabidoo ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs, Mehrfachabstimmung durch Einzelpersonen, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
4. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Wettbewerbs
fabidoo behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich die fabidoo das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden, zu unterbrechen oder einen Wettbewerbsgewinner zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Wettbewerbs stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist fabidoo berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
5. Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung fabidoos - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Nicht vorhersehbare technische Fehler und Umwelteinflüsse sind ausdrücklichen von der Haftung ausgenommen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
6. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.